Was bilden wir aus?
Folgend findet Ihr eine Aufstellung der Fahrerlaubnisklassen, die wir in unseren Schulungen anbieten. Bei Fragen, sind wir natürlich gerne für Dich da. Nehme einfach Kontakt zu uns auf.
Bitte wähle Deine Führerscheinklasse
Fahrerlaubnisklasse B
Fahrzeugart: Kraftfahrzeuge (nicht Klasse A1, A2, A)- bis 3500 KG
- Fahrer UND bis zu 8 Personen
- bis 750 KG
- mehr als 750 KG, sofern Komnination max. 3500 KG
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre
- beim "Begleitenden Fahren
- bei Berufsausbildung
Eingeschlossen
AM, L sowie dreirädrige KFZ. Im Inland (z.B. Trikes, ab 21 Jahre auch mehr als 15 KW)
Bemerkungen
Unter 18 Jahren nur Fahrten im Inland oder nur Fahrten im Rahmen der Berufsausbildung
Fahrerlaubnisklasse B96
Fahrzeugart: Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B- mit Anhänger
- mehr als 750 KG, sofern Kombination max. 4250 KG
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre
- beim "Begleitenden Fahren
Eingeschlossen
AM, L sowie dreirädrige KFZ. Im Inland (z.B. Trikes, ab 21 Jahre auch mehr als 15 KW)
Bemerkungen
Erwerb durch Fahrerschulung
Fahrerlaubnisklasse BE
Fahrzeugart: Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B- mit (Sattel-) Anhänger
- bis 3500 KG
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre
- beim "Begleitenden Fahren
Eingeschlossen
AM, L sowie dreirädrige KFZ. Im Inland (z.B. Trikes, ab 21 Jahre auch mehr als 15 KW)
Bemerkungen
Erwerb durch praktische Prüfung
Fahrerlaubnisklasse AM
Fahrzeugart:- Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen, auch Fahrräder mit Hilfsmotor)
- bis 45 KM/H
- bis 50 cm³ (Verbrennungsmotor)
- bis 4 KW (Elektromotor)
- Dreirädrige Kleinkrafträder und
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils
- bis 45 KM/H
- bis 50 cm³ (Fremdzündmotor)
- bis 4 KW (Elektromotor oder anderer Verbrenungsmotor)
Mindestalter
16 Jahre
Eingeschlossen
-
Bemerkungen
Leermasse bis 350 KG bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen
Fahrerlaubnisklasse A1
Fahrzeugart:- Krafträder (auch mit Beiwagen)
- bis 125 KM/H
- bis 11 KW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 KW/KG)
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge (symmetrisch angeordnete Räder)
- mehr als 45 KM/H
- mehr als 50 cm³ (Verbrennungsmotor)
- bis 15 KW
Mindestalter
16 Jahre
Eingeschlossen
AM
Bemerkungen
-
Fahrerlaubnisklasse A2
Fahrzeugart:Krafträder (auch mit Beiwagen)
- bis 35 KW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 KW abgeleitet sind (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 KW/KG)
Mindestalter
18 Jahre
Eingeschlossen
AM / A1
Bemerkungen
Nach zwei Jahren Vorbesitz Klasse A1 Aufstieg durch praktische Prüfung
Fahrerlaubnisklasse A
Fahrzeugart:- Krafträder (auch mit Beiwagen)
- mehr als 45 KM/H
- mehr als 50 cm³
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge (symmetrisch angeordnete Räder)
- mehr als 45 KM/H
- mehr als 50 cm³
- mehr als 15 KW
Mindestalter
a) 24 Jahre (Krafträder bei Direktzugang)
b) 21 Jahre (dreirädrige Kraftfahrzeuge mehr als 15 KW)
c) 20 Jahre (Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz A2)
Eingeschlossen
AM / A1 / A2
Bemerkungen
Nach zwei Jahren Vorbesitz Klasse A2 Aufstieg durch praktische Prüfung
Fahrerlaubnisklasse C
Fahrzeugart:Kraftfahrzeuge (nicht Klasse A1, A2, A, D1 und D)
- mehr als 3500 KG
- Fahrer UND bis zu 8 Personen
- bis 750 KG
Mindestalter
a) 21 Jahre
b) 18 Jahre (nach Erwerb "Grundqualifikation BKF"), bei Berufsausbildung
Eingeschlossen
C1
Bemerkungen
Unter 21 Jahren, vor Erwerb der Qualifikation oder Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Berufsausbildung
Fahrerlaubnisklasse CE
Fahrzeugart:Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C
mit (Sattel-) Anhänger- mehr als 750 KG
Mindestalter
siehe C
Eingeschlossen
C1E / BE / T (DE wenn D vorhanden)
Bemerkungen
siehe C
Fahrerlaubnisklasse L
Fahrzeugart:- Zugmaschinen, für land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zwecke bestimmt und eingesetzt
- bis 40 KM/H
- mit Anhängern bis 25 KM/H
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge, jeweils
- bis 25 KM/H
- auch mit Anhängern
Mindestalter
16 Jahre
Eingeschlossen
-
Bemerkungen
-
Fahrerlaubnisklasse T
Fahrzeugart:- Zugmaschinen, für land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zwecke bestimmt und eingesetzt
- bis 60 KM/H
- mit Anhängern
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge, jeweils
- bis 40 KM/H
- auch mit Anhängern
Mindestalter
16 Jahre
Eingeschlossen
AM / L
Bemerkungen
Zugmaschinen über 40 KM/H erst ab 18 Jahre